Der Ritter Gerhard von Witten (Witthene) bekundet, Propst und Konvent des Klosters in Oelinghausen (Volinchusen) in der Kölner Diözese aus dem Prämonstratenserorden hätten eine Hufe zu Mühlhausen (Molenhusen) [östlich von Unna], die von ihm lehnrührig sei, vom Knappen Johannes von Uelzen (Vlfersne) gekauft. Johannes habe die Hufe in seine Hände aufgelassen und gebeten, an Propst und Konvent das Eigentumsrecht der Hufe zu übertragen. Diesen Bitten nachkommend überträgt er mit Zustimmung seiner Frau Leneken, seiner Söhne Hermann, Wilhelm, Gerhard, Bernhard und Everhard und seiner Tochter Edelendis das Eigentumsrecht an der Hufe dem Kloster und verspricht Währschaft. Siegelankündigung des Ritters Gerhard von Witten. Zeugen: Rutger von Galen, Dietrich von Yorste, alles Ritter, Goswin gen. Rep, Gograf in Unna (Vnha), Andreas gen. Snap, Adolph von Sümmern (Suomeren), Dietrich von Uelzen, Schulte in Mühlhausen, Hugo Dudinch. Geschehen und gegeben zu Unna (Vnha) Okt. 17 (in vigilia beati Luce Ewangeliste).

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
Objekt beim Datenpartner