1366, 4. Indiktion, im 4. Jahr des Pontifikats Urbans V., 13. Dezember, "und daz waz uf den sonnendag uf sant Lucien dage der heilgen jungfrauwen, zu tertzie zit", im Domkreuzgang zu Mainz ("Meintze") vor der St. Nikolauskapelle, vor Notar und Zeugen: Bekundet Johann von "Luttern", Geistlicher und Deutschherr, vormals Schreiber und Diener von St. Klara, daß "Heintze Heringmenger" von Gau-Algesheim ("Algensheim") ihm als dem Vertreter des Klosters 12 1/2 Jahre lang jährlich ein Drittel "einer amen" [Ohm] "lutters wines" an die jeweils angewiesene Stätte gezinst habe; nur in einem Jahre habe sich "Heintze Heringmenger" geweigert, sei jedoch durch das geistliche Gericht zur Zinsleistung gezwungen worden. - Auf Ersuchen des derzeitigen Schaffners des Klosters, Meisters Heyle, fertigt der Notar dieses Instrument. - Zeugen: Clas, Dekan zu St. Gangolf ("Gingolf"), "Irmenrich Schillinge" und Konrad zur Weiden ("zur Wyden") zu Mainz, "schuler", und "Emerchin der Bender", Bürger. Signet und Unterschrift des kaiserlichen Notars "Johannes von Heymerstorf", Baseler Bistums.
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