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Anweisung der Verordnung zum Schutze der Jugend
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Sächsisches Staatsarchiv, 11401 Landesregierung Sachsen, Ministerium für Volksbildung, Nr. 2874 (Zu benutzen im Hauptstaatsarchiv Dresden)
11401 Landesregierung Sachsen, Ministerium für Volksbildung
11401 Landesregierung Sachsen, Ministerium für Volksbildung >> 6. Hauptabteilung Landesjugendamt >> 6.06. Verordnung zum Schutze der Jugend
1949 - 1952
Enthält u.a.: Entwurf der Verordnung zum Schutze der Jugend.- Zusammenarbeit der Abteilung Jugendhilfe und Heimerziehung mit der Volkspolizei.- Alkoholabgabe an Jugendliche.- Schlechtes Betragen Jugendlicher in der Öffentlichkeit.- Rauchverbot.- Tanzstundenzirkel.- Schulversäumnisse.
Akten
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).