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Papst Johannes XXIII. beauftragt den Dekan zu Straßburg, Besitzungen und Rechte des Klosters Herrenalb, welche durch den jetzigen Abt und Konvent oder früher unrechtmäßigerweise veräußert worden, nötigenfalls unter Anwendung von Kirchenstrafen an das Kloster zurückzubringen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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