Johannes Jakob Vetter, Schultheiß, und die Richter des Gerichts zu Bischofsheim tun kund, daß Lorenz Höen, Bürger zu Holzhausen, und seine Ehefrau Maria dem Philipp Breitenacker, Kirchenschaffner zu Bischofsheim, für den Heiligenfonds des Bischofsheimer Gerichts 3 Pfund 15 Schillinge jährlichen Zinses von 75 Pfund Hauptgut unter Verpfändung beschriebener Güter verkauft haben.