Der Ritter Richard gen. Vogt (Voyt) sowie Friedrich und Heinrich, Söhne seines Bruders, beurkunden, dass sie vom Kloster Volkenroda (Volkolderode) unter bestimmten näher ausgeführten Bedingungen gegen einen jährlichen Erbzins von zwei Schilling Erfurter Pfennige die Burgruine Stödten (daz borgwal czu Steden) erhalten haben. Nähere Bestimmungen werden u.a. über die Nutzung des Gemeindelandes (gemeyne) in Stödten für das Vieh, das das Kloster in Hochstedt (Hocstete) hat, und über das Vorkaufsrecht des Klosters für den Fall des Verkaufs des Burgwalls getroffen. - Siegel Richard Vogts und dessen Mitbesieglung für die beiden anderen Aussteller sowie Siegel der Ritter Johann von Lengefeld, Reinhard Rost, Heinrich Fraz und Heinrich Funke angekündigt.