Wulf, Tönnies zu Luhe - ist 1661 wegen Diebstahls zum "Staubbesen und Landesverweisung" verurteilt. Ist 1664 begnadigt, hat 1667 Immen [Bienen] gestohlen, Gefängnis, begnadigt; hat wiederum in Erder Immen gestohlen, an den Pranger gestellt, mit Ruten gestrichen, gebrandmarkt, Landes verwiesen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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