Papst Clemens IV. erlaubt Abt und Konvent von Werden auf ihre Bitten, daß sie alle Güter, die den Profeßmönchen ihres eigenen Klosters gehört haben, beanspruchen, erhalten und besitzen können ohne jedes Präjudiz. - Datum Viterbii idus julii ...

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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