Hans Heinrich Widerrecht, Schultheiß, und die Richter des Gerichts zu Bischofsheim beurkunden, daß Methern Weyßlawel, Bürger zu Linx, und seine Ehefrau Katharina dem Philipp Breitenacker, Kirchenschaffner zu Bischofsheim, für den Heiligenfonds zu Hausgereut 2 Pfund 10 Schillinge jährlichen Zinses von 50 Pfund Hauptgut unter Verpfändung eines beschriebenen Gutes verkauft haben.