Näpeling Hermann von Winkelhausen einigt sich mit dem Kapitel zu Düsseldorf, die dem Herzoge von Berg schuldigen, dem Kapitel abgetretene Rente von seinem Erben zu Morp und den Rottzehnten daselbst mit 12 Malter Roggen und ebensoviel Hafer jährlich und erblich abführen zu wollen, mit Zustimmung des Herzogs Adolf von Berg. Deutsche Urkunde im Original (früher Jülich Berg L.A. Nr. 1575) und in alter Abschrift.