Unterlagen zu Gesetz Nr. 52 der Militärregierung (Entnazifizierung)
Vollständigen Titel anzeigen
Obv B Ostbevern B, 1146
Obv B Ostbevern B Ostbevern B
Ostbevern B >> Militär >> Besatzung
1945 - 1947
Enthält u.a.: -zur Entnazifizierung: Proklamation Nr. 1 der Alliierten Kontrollbehörde, sowie das Gesetz Nr. 1, die Aufhebung von Nazi-Gesetzen - Gesetz Nr. 52, Sperre und Beaufsichtigung von Vermögen - Anweisung zur Führung von Listen über das Eigentum, welches Gesetz Nr. 52 betrifft - Schreiben betr. Entsperrung von gesperrtem Vermögen - Abänderung des Gesetzes Nr. 52 - Schreiben betr. Verkauf von Grundstücken der öffentlichen Hand - Schreiben betr. Anmeldung geplünderten Eigentums in der britischen Zone - Bekanntmachung der Verlängerung der Frist zur Anmeldung gemäss der allgemeinen Verfügung Nr. 6 - Allgemeine Verfügung Nr. 4, zur Ausführung des Gesetzes Nr. 52 der Militärregierung - Schreiben betr. Ausstellung von Entlastungszeugnissen - Liste zur Vorlage von Einzelheiten über Eigentum, das der Kontrolle des Gesetzes Nr. 52 unterliegt.
Akten
Vorl.Nr.: 1146
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:15 MEZ