Johann Heinrich Märker, erster Bürgermeister der Stadt Hattingen, macht bekannt, dass Abt Johann ihn nach dem Tod des Abts Anselm zugunsten von Rat und Gemeinde der Stadt Hattingen mit dem Gut Schrepping samt den dazu gehörenden' Kotten im Kirchspiel Hattingen zu Dienstmannsrecht belehnt hat. Jeweils beim Tod des Lehnsträgers sind 7 Taler zu entrichten. Er hat gehuldigt. Anwesend waren Johann Everhard Dingerkus, Rat und Kanzleidirektor des Abts und Ludger Albert Lauten, Appellationskommissar und Kanzleisekretär des Abts. -Es siegelt der Aussteller, Or., Petschaft und Unterschrift