Die Ritter und Knappen Ungenade, Keseling, von Mettingen, von Horne, Budde, von Lon, von Strothus (Vechta), von Bramhorn, Voß und von Winkele (Burgmänner von Tecklenburg), versprechen in den Stiftsburgen Wohnung zu nehmen und der osnabrücker Kirche, d. h. Bischof, Kapitel, Dienstmannschaft und Stadt auf Erfordern Beistand zu leisten, wie andere Stiftsmannen, in einem Streitfall oder zwischen dem Bischof und den drei Ständen sich auf die Seite der einen Partei gegen diejenige zu stellen, welche mit einem Rechtsausspruch nicht zufrieden ist. Osnabrück Original 21 Siegel fast alle sehr gut erhalten Zweites Exemplar ohne Siegel im Stadtarchiv Druck: Osnabrücker Urkundenbuch, Band IV Nr. 346

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Niedersächsisches Landesarchiv
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