Kläger: Cäcilia Stumpff, geborene Koettink, in Hamburg, für sich und ihren Ehemann Jacob Stumpff, Hauptmann in den Niederlanden (Beklagter).- Beklagter: Curt von Spengel in Köln (Kläger).- Streitgegenstand: Appellationis, nunc (1588) citationis ad reassumendum; Zuständigkeit des Reichskammergerichts, Verweisung auf eine Widerklage, Haftung der Frau mit ihrem Brautschatz für die Schulden des Mannes und Einweisung in einen Hof in Hamm in einem Streit um eine Schuldforderung des Beklagten in Höhe von 800 Joachimstaler gegen den Kläger; Hinweis der Cäcilia Stumpff, dass der Prozess nicht in Abwesenheit ihres Mannes geführt werden könne und dass auch Gläubiger des Beklagten Anspruch auf den Hof in Hamm erhoben hätten

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Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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