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Die Herrschaft Liebenstein, die Gemeinde und Heiligenpflege Heiningen sowie die Gemeinde Eschenbach vergleichen sich darüber, wie es künftig mit der Wässerung der Wiesen in Iltishof (zue Iltißhausen) gehalten werden soll. Den Anlaß gab die Instandsetzung der vor alters schon dahin gerichtet gewesenen Anlage durch die Herrschaft von Liebenstein und die Heiligenpflege Heiningen. Es folgt eine Aufstellung der Wochentage, an denen die verschiedenen Anlieger Wasser beziehen dürfen. Auf Vorstellung der Bürgermeister von Eschenbach Georg (auch: Jerg) Frasch und Jerg Schmid hat man vereinbart, dem Jerg Horn, Hans Straub, jung Veith Schurr, Hans Wolff, Hans Limpenau, Jerg Seyfang und den beiden Bürgermeistern, durch deren Wiesen der Wassergraben läuft, teils eine jährliche Entschädigung zue wäßergelt auszuzahlen - es folgen die Summen auf die einzelnen Anlieger [mit Bleistift über den Zeilen in späterer Zeit nachgetragen: Paul Hederle, Hans Jörg Straub, Hans Jörg Schurr, (Hans ?) Märder, Johannes Limpenau, Matthes Seyfang], zusammen 2 fl 6 kr -, teils zu erlauben, zu bestimmten Zeiten überflüssiges Wasser auf eigene Wiesen leiten zu dürfen. Der Gemeinde Eschenbach wird wegen gehabten Schadens vor allem in der Schimmelgaß Abhilfe versprochen, zugleich unter Strafandrohung untersagt, die Wässerung zu schädigen. Ankündigung dreier gleichlautender Ausfertigungen mit Unterschriften aller Beteiligten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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