Theodor Schrey, kurfürstlicher Fiskal- und kameralischer, auch Appellations- und Revisionsgerichts-Prokurator, reversiert über seine Belehnung mit Burghaus, Hof und Gütern zu Graurheindorf bei der Stadt Bonn namens der Maria Gertrudis de Beche und zu Behuf ihres Bruders Michael de Beche und seiner ehelichen Leibeserben durch Dekan und Kapitel der Archidiakonal-Stiftskirche St. Cassius und Florentius in Bonn laut deren inserierter Urkunde [vom gleichen Tag; s. Vorgang]. - Er hat dem Kapitel den Lehnseid geschworen, treu und hold zu sein und alle Punkte des Lehnbriefs einzuhalten. - Er kündigt seine eigenhändige Unterschrift und sein aufgedrücktes Petschaft an. ... im jahr und dag wie oben im lehenbrieff gemeldet ist.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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