Oberlin Kneller, Schultheiß, und genannte Mitglieder des Gerichts zu Zeutern beurkunden eine Gültverschreibung des Burkhard Weit und seiner Ehefrau Katharina über 30 Gulden gegenüber Hans Walter und Martin Zimmermann als verordneten Schaffnern der Kinder des verstorbenen Wiedertäufers Hans Reinling (Rheinlin, Rheinlin).

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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