(Ritter Ludolf, Ritter Heinrich und Hans von Veltheim, Gebrüder, und Knappen Ludolf und Sievert von Wenden)
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U 5, IX Nr. 132 (Benutzungsort: Magdeburg)
U 5 (Benutzungsort: Magdeburg) Hochstift Halberstadt
Hochstift Halberstadt >> IX Verwaltung der Regalien, auch Schuldenwesen der Bischöfe
1399 Jan. 21
Urkunden
Inhalt: Gebrüder RR Ludolf, Heinrich und Hans von Veltheim und die Knappen Ludolf und Sievert von Wenden haben dem Bischof Ernst 1000 Rheinische Gulden und 150 Mark Braunschweiger Witte und Wichte geliehen, die er ihnen auf nächsten Gallus-Tag in Hötensleben oder Harbke (Hertbeke) zurückzahlen soll. Zur Sicherheit verpfändet er ihnen mit Wissen des Kapitels Schloss und Stadt Oschersleben mit Zubehör und Rechten, ausgenommen geistliches und weltliches Lehn und hoverecht von ghuderhande luden, die Jagd im Brandesleber Holze und auf dem Hag und den Teich zu Hamersleben, und hat Schloss und Stadt dem Weseke von Hornhausen, Hans Schenk und Gebhard von Hoym zu ihrer Hand geantwortet, damit sie dieselben ihnen für den Fall der Nichtbezahlung übergeben: dazu sollen sie 20 Mark jährlich von den Bauern in Groß Quenstedt auf Michaelis haben. Kündigung ist beiden Teilen zwischen S. Vitus und S. Johannis Tag gestattet, die Rückgabe findet auf Gallus-Tag statt, und dann haben sie ebenso viel besäten Acker und Korn im Scheffel und in Garben zu überantworten, als sie empfangen haben, das Mehr wird vergütet, alze dar denne eyn lantkop were. Die übrigen Bedingungen sind wie gewöhnlich. Es geloben mit ihnen RR. Ludolf von Honlage, Ludolf von Wenden und Rolf von Garsenbüttel und Kn. Ludwig Schenk.
Beglaubigungen: 9 Siegel
Siegelreste/-verluste: die 9 Siegel sind bis auf 2 undeutliche ab
Edition/Regest: UB Halberstadt Hochstift 3140
Beglaubigungen: 9 Siegel
Siegelreste/-verluste: die 9 Siegel sind bis auf 2 undeutliche ab
Edition/Regest: UB Halberstadt Hochstift 3140
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
17.04.2025, 15:18 MESZ
Hierarchie
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- 01. Territoriale Vorgänger der preußischen Provinz Sachsen (902 - 1807/16) (Tektonik)
- 01.02. Hochstift/Fürstentum Halberstadt (Tektonik)
- 01.02.01. Urkunden (Tektonik)
- Hochstift Halberstadt (Bestand)
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