Hans und Friedrich Erhardt aus Simmozheim, gef. zu Merklingen wegen einer friedbrüchigen Handlung an Martin Kreyttlin aus [Alt-]Hengstett [Kr. Calw], jedoch aus Gnaden vor die Wahl gestellt, entweder das peinliche Recht zu nehmen oder je 20 fl Strafe zu zahlen, ohne Erlaubnis keine Wehr mehr zu tragen und Zechen zu meiden, nehmen die zweite Möglichkeit an und schwören U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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