Jasper Grotehus erlaubt dem Graf Otto zu Tekeneborch, behufs seiner Mutter und Geschwister, daß er aus seinen väterlichen und mütterlichen Gütern in der Grafschaft Teckeneborch oder aus den nachgelassenen Gütern des Wygger von Bramsche einen Hof oder ein Erbe auswählen möge, welches er dem Grafen versetzen wolle. Datum: 1520 des Dinxdages na sunte Viti dage.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
Objekt beim Datenpartner
Loading...