Verordnung, daß in den Gemeindewaldungen ohne forstamtliche Erlaubnis kein Holz mehr gefällt werden sollte, sowie Bestrafung der Gemeinden Steinbach, Steinmark, Glasofen, Altfeld und Michelrieth wegen vorgenommenem Holzverkauf ohne Wissen des Forstamts

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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