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Reinhard von Eyll bekennt, nach der Erbteilung 1561 mit seinen Brüdern Bernhard (oo Elisabeth von Beuweren gnt. von Eyll) und Sibert von Eyll, Kanoniker, daß Bernhard über die Herrschaft Tuschenbroich verfügen kann, während er Lauersfort behalte bei Übernahme einer Schuld Bernhards bei den Eheleuten Michel Heisteren und Metzgen Steingens, Bürger zu Duisburg, zu bezahlen aus dem Leutfeld Hof, Lehen von Lauersfort. Einverständnis des Abtes von Werden als Lehnsherr, besiegelt von Bernhard Wilhelm von Hattenstein, Schultheiß zu Moers, laut Ur­kunde des Gerichts Friemersheim (Zeitgenössische Abschrift). 1565 April 30.

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