Der der fürstlichen Kammer Zerbst für einen Quart-Vorschuss von 551 Reichstalern 21 Groschen 1 Denare haftende Vorstand des Landmeisters Jansen, der dem Geheimen Kammerrat von Schnurbein zediert (übertragen) sein soll; Nota: Der fürstlichen Kammer Berechnung mit dem Jansen´schen Bevollmächtigten Advokat Claepius über diesen Quart-Vorschuss ist in einem Bericht der Landrechnungstagsakten des Jahres 1755 erwähnt und beim Landrechnungstagedes Jahres 1767 haben die Jansen´schen Erben laut ihrer Exhibitorum (Eingabe), die sich unter den Protokollsbeilagen befinden, die Kaution anerkannt und ist bloß die Ausbezahlung der damals rückstelligen Kautionszinsen bewilligt.

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Landesarchiv Sachsen-Anhalt
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