Frobenius Christoph, Graf und Herr zu Zimmern, und Wilhelm Truchsess von Waldburg beurkunden als Vormünder der nachgelassenen Söhne Georgs Truchsessen von Waldburg, dass sich Apollonia Mannegolt zu Ankenreute, eheliche Tochter des Jörg Mannegolt und der verstorbenen Apollonia Thamer, die bisher der Herrschaft Waldburg "gehörig vnd verwandt" gewesen ist, gegen Zahlung von 8 fl rh, deren Empfang sie hiermit quittieren, aus ihrer Leibherrschaft freigekauft hat. Auch namens ihrer Mündel und möglichen Amtsnachfolger sowie ihrer aller Erben sprechen die Aussteller genannte jüngere Apollonia von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt den anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, entbinden sie von ihrem Eid, versprechen, sie wie auch ihre Erben von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, gewähren ihr freien Zug und erlauben ihr, ab sofort bei Herren, Städten oder auf dem Land Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wo und wie es ihr am nützlichsten ist. Falls die Freigelassene liegende [und den waldburgischen Mündeln steuerbare] Güter besitzt, soll es mit denselben nach "der herrschaft Waldtpurg gebrauch gehalten werden". Auch gilt der Vorbehalt, dass Apollonia, sollte sie über kurz oder lang wieder in der Mündel Herrschaften ziehen, sich deren Leibherrschaft erneut unterwerfen oder aber sich mit den Vormündern, den Mündeln oder deren Erben deswegen vertragen muss.
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Frobenius Christoph, Graf und Herr zu Zimmern, und Wilhelm Truchsess von Waldburg beurkunden als Vormünder der nachgelassenen Söhne Georgs Truchsessen von Waldburg, dass sich Apollonia Mannegolt zu Ankenreute, eheliche Tochter des Jörg Mannegolt und der verstorbenen Apollonia Thamer, die bisher der Herrschaft Waldburg "gehörig vnd verwandt" gewesen ist, gegen Zahlung von 8 fl rh, deren Empfang sie hiermit quittieren, aus ihrer Leibherrschaft freigekauft hat. Auch namens ihrer Mündel und möglichen Amtsnachfolger sowie ihrer aller Erben sprechen die Aussteller genannte jüngere Apollonia von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt den anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, entbinden sie von ihrem Eid, versprechen, sie wie auch ihre Erben von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, gewähren ihr freien Zug und erlauben ihr, ab sofort bei Herren, Städten oder auf dem Land Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wo und wie es ihr am nützlichsten ist. Falls die Freigelassene liegende [und den waldburgischen Mündeln steuerbare] Güter besitzt, soll es mit denselben nach "der herrschaft Waldtpurg gebrauch gehalten werden". Auch gilt der Vorbehalt, dass Apollonia, sollte sie über kurz oder lang wieder in der Mündel Herrschaften ziehen, sich deren Leibherrschaft erneut unterwerfen oder aber sich mit den Vormündern, den Mündeln oder deren Erben deswegen vertragen muss.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 U 3001
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 II Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe
Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe >> Leibeigenschaftsbriefe >> 1550-1599
1564 April 20
14 x 34,5 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Vormundschaft Truchsess von Waldburg
Empfänger: Apollonia Mannegolt
Siegler: Die Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel abgegangen
Vermerke: Rückvermerk
Empfänger: Apollonia Mannegolt
Siegler: Die Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel abgegangen
Vermerke: Rückvermerk
Mannegolt, Apollonia
Mannegolt, Jörg
Thamer, Apollonia
Truchsess von Waldburg, Familie s. Waldburg
Ankenreute = Ober- oder Unterankenreute : Schlier RV
Waldburg; Herrschaft
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:25 MEZ
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