Frobenius Christoph, Graf und Herr zu Zimmern, und Wilhelm Truchsess von Waldburg beurkunden als Vormünder der nachgelassenen Söhne Georgs Truchsessen von Waldburg, dass sich Apollonia Mannegolt zu Ankenreute, eheliche Tochter des Jörg Mannegolt und der verstorbenen Apollonia Thamer, die bisher der Herrschaft Waldburg "gehörig vnd verwandt" gewesen ist, gegen Zahlung von 8 fl rh, deren Empfang sie hiermit quittieren, aus ihrer Leibherrschaft freigekauft hat. Auch namens ihrer Mündel und möglichen Amtsnachfolger sowie ihrer aller Erben sprechen die Aussteller genannte jüngere Apollonia von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt den anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, entbinden sie von ihrem Eid, versprechen, sie wie auch ihre Erben von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, gewähren ihr freien Zug und erlauben ihr, ab sofort bei Herren, Städten oder auf dem Land Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wo und wie es ihr am nützlichsten ist. Falls die Freigelassene liegende [und den waldburgischen Mündeln steuerbare] Güter besitzt, soll es mit denselben nach "der herrschaft Waldtpurg gebrauch gehalten werden". Auch gilt der Vorbehalt, dass Apollonia, sollte sie über kurz oder lang wieder in der Mündel Herrschaften ziehen, sich deren Leibherrschaft erneut unterwerfen oder aber sich mit den Vormündern, den Mündeln oder deren Erben deswegen vertragen muss.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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