Eheabrede zwischen Wolfgang Friedrich Eberhard von Helmstatt, Herrn zu Bischofsheim, Berwangen etc., pfälz. Kammerherr, Sohn Wolfgang Heinrichs von Helmstatt und dessen Frau Juliane Charlotte, geb. Tritschler von Falkenstein, und Maria Josepha Felicitas von Tettenborn, Tochter Karl Wilhelms von Tettenborn, Oberstleutnants des Fränkischen Kreises und hohenlohe-bartenstein. Oberjägermeisters, und dessen Frau Maria Theresia, geb. von Maierhofen, unter Zustimmung von Wolfgang Friedrichs Bruder Karl Christoph von Helmstatt, Ritterrat der Kraichgauer Ritterschaft. Bei strittiger Auslegung des Vertrags entscheidet ein Schiedsgericht aus einem Vertreter von Kurpfalz, Württemberg, Heilbronn und der fränk. Ritterschaft unter Vorsitz eines Kraichgauer Reichsritters; die Konventionalstrafe von 500 fl fällt zur Hälfte an das Heilbronner Waisenhaus, zur anderen an die kath. Kapelle zu Bischofsheim. Siegler und Unterschrift: 1) Maria Josepha von Tettenborn, 2) Maria Theresia von Tettenborn, 3) Johann Ludwig Fecht, 4) Felix Widemann, 5) Wolfgang Friedrich von Helmstatt
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Eheabrede zwischen Wolfgang Friedrich Eberhard von Helmstatt, Herrn zu Bischofsheim, Berwangen etc., pfälz. Kammerherr, Sohn Wolfgang Heinrichs von Helmstatt und dessen Frau Juliane Charlotte, geb. Tritschler von Falkenstein, und Maria Josepha Felicitas von Tettenborn, Tochter Karl Wilhelms von Tettenborn, Oberstleutnants des Fränkischen Kreises und hohenlohe-bartenstein. Oberjägermeisters, und dessen Frau Maria Theresia, geb. von Maierhofen, unter Zustimmung von Wolfgang Friedrichs Bruder Karl Christoph von Helmstatt, Ritterrat der Kraichgauer Ritterschaft. Bei strittiger Auslegung des Vertrags entscheidet ein Schiedsgericht aus einem Vertreter von Kurpfalz, Württemberg, Heilbronn und der fränk. Ritterschaft unter Vorsitz eines Kraichgauer Reichsritters; die Konventionalstrafe von 500 fl fällt zur Hälfte an das Heilbronner Waisenhaus, zur anderen an die kath. Kapelle zu Bischofsheim. Siegler und Unterschrift: 1) Maria Josepha von Tettenborn, 2) Maria Theresia von Tettenborn, 3) Johann Ludwig Fecht, 4) Felix Widemann, 5) Wolfgang Friedrich von Helmstatt
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 69 von Helmstatt U 55
1/7/25/dd
Lit. E Nr. 53
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 69 von Helmstatt Archiv von Helmstatt: Urkunden, Akten, Amtsbücher, Bilder, Pläne, Karten
Archiv von Helmstatt: Urkunden, Akten, Amtsbücher, Bilder, Pläne, Karten >> Urkunden >> von Helmstatt >> 1760-1779
1769 (1769 Mai 24 Heilbronn/Pfedelbach)
Urkunden
Abschr. des helmstatt. Archivars L[udwig Friedrich] Sutor zu Neckarbischofsheim vom 26.5.1777, Pap. Libell 12 Bl. Angeschlossen: 1) Unterschriftsverweigerung von Seiten Karl Christophs von Helmstatt, Heilbronn am 27.5.1769. 2) Zurückweisung von 1) unter Berufung auf Widdumsbestimmungen eines Familienvertrags von 1645 Mai 9 [U 963, siehe dort], Heilbronn und Pfedelbach am 5.6.1769. Siegler und Unterschrift wie oben. - Rv.
Fecht, Johann Ludwig
Helmstatt, von; Juliane Charlotte, geb. Tritschler von Falkenstein
Helmstatt, von; Karl Christoph, Ritterrat
Helmstatt, von; Wolfgang Friedrich Eberhard, pfälz. Kämmerer
Helmstatt, von; Wolfgang Heinrich
Maierhofen, von; Maria Theresia
Sutor; Ludwig Friedrich, Archivar und Notar zu Neckarbischofsheim
Tettenborn, von; Karl Wilhelm, Oberstleutnant
Tettenborn, von; Maria Josepha Felicitas
Tettenborn, von; Maria Theresia, geb. von Maierhofen
Tritschler von Falkenstein; Juliane Charlotte
Widemann; Felix
Berwangen, Kirchardt HN
Heilbronn
Neckarbischofsheim HD
Pfedelbach KÜN
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
04.04.2025, 08:14 MESZ
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