Streit um Häuser in Köln, die der Appellat als väterliches und mütterliches Erbe beansprucht. Berufung gegen das Urteil der 2. Instanz vom 1. Dez. 1550, welche die Sache für „desert“ erklärte und an die 1. Instanz zurückverwies. Das RKG urteilt am 5. Dez. 1558, die Sache von Amts wegen zu beschließen, und bestätigt das Urteil der 2. Instanz.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Objekt beim Datenpartner