Kaiser Franz II. verleiht an Karl Anselm Reichsfürsten zu Thurn und Taxis, gefürsteten Grafen zu Friedberg-Scheer, Grafen zu Valsassina, Herrn der Herrschaften Demmingen, Dischingen und Trugenhofen, wirklichen kaiserlichen geheimen Rat, Ritter des Goldenen Vließes, und Maximilian Joseph Reichsfürsten zu Thurn und Taxis, Grafen zu Valsassina, die wegen der auf dem linken Rheinufer verlorenen Reichsposteinkünfte laut dem vom Aussteller am 27. April 1803 bestätigten jüngsten Reichsschluß mit dem ehem. fürstlichen Damenstift Buchau auch den reichslehenbaren Blutbann zu Straßberg als Entschädigung erhalten haben, auf deren Bitten den Blutbann in dem Schloß und Dorf Straßberg, der vom Kaiser zuletzt der Fürstin am 16. Dezember 1794 verliehen worden ist. Die Empfänger können den Blutbann ehrbaren Personen, ihren Amtleuten, weitergeben, auch übeltätige verleumdete Personen, die sie in dem zu Schloß und Dorf Straßberg gehörenden Zwing und Bann fassen, richten und strafen. Die Empfänger haben durch ihren bevollmächtigten Gewaltträger Leopold Hinßberg, Agenten am kaiserlichen Hof, gewöhnliche Gelübde und Eid leisten lassen. Sie können solchen Eid auch von ihren Unterrichtern und Amtleuten entgegennehmen Unterschriften: beglaubigt am 1. Mai 1807 zu Buchau durch die fürstlich Thurn- und Taxissche Regierungskanzlei durch Siegel mit Papierdecke und Unterschrift (J. N. Liber, Hofrat)

Landesarchiv Baden-Württemberg
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