Zustimmungsbeschluss des Bayerischen Landtags zum Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Rheinland-Pfalz vom 11. Mai 1971 über die Zugehörigkeit der Schornsteinfegergehilfen im Land Rheinland-Pfalz zur Versorgungsanstalt der Kaminkehrergesellen, Anstalt des öffentlichen Rechts in München, gesetzlich vertreten und verwaltet durch die Bayerische Versicherungskammer.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv