Klage der Brüder Christian und Gerhard Kerckering ./. Johan Poleman und Frau Elisabeth. Die Eltern der Kläger Christian Kerckering und Katharina Brockman blieben während der Wiedertäuferzeit in Münster u. galten als Wiedertäufer, - ihr Vermögen wurde später eingezogen. Ihr Haus kauften die Beklagten. Die Kläger verlangen Herausgabe des Hauses. Sie berufen sich u.a. auf die Vereinbarung zwischen Bischof, Domkapitel, Stadt und Ständen zu Hiltrup, nach der die Kinder von Wiedertäufern die konfiszierten Häuser von den Ankäufern gegen Erstattung des Kaufpreises herausverlangen können. In dem streitigen Hause wohnt jetzt Rektor Hermann Kerssenbroick.
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Klage der Brüder Christian und Gerhard Kerckering ./. Johan Poleman und Frau Elisabeth. Die Eltern der Kläger Christian Kerckering und Katharina Brockman blieben während der Wiedertäuferzeit in Münster u. galten als Wiedertäufer, - ihr Vermögen wurde später eingezogen. Ihr Haus kauften die Beklagten. Die Kläger verlangen Herausgabe des Hauses. Sie berufen sich u.a. auf die Vereinbarung zwischen Bischof, Domkapitel, Stadt und Ständen zu Hiltrup, nach der die Kinder von Wiedertäufern die konfiszierten Häuser von den Ankäufern gegen Erstattung des Kaufpreises herausverlangen können. In dem streitigen Hause wohnt jetzt Rektor Hermann Kerssenbroick.
B-C Civ, 1555
B-C Civ Causae Civiles (Zivilprozessakten)
Causae Civiles (Zivilprozessakten) >> 1501-1600
1567
Enthält: Die Akten enthalten nur das Zeugenverhör und die an die Zeugen zu richtenden Fragen. Als Zeugen werden durch den Stadtrichter Dr. Johan Wesseling vernommen: 1. Macharius Schenckinck; 2. Christine, Witwe Johan Schotteler, 80 J. alt; 3. Herman Herde, ältester Bürgermeister, 65 J. alt; 4. Alheidt, Witwe Bernhard Kerckerinck senior, 60-70 J. alt; 5. Hans Grave, 57 J. alt; 6. Christian Lennep, Gograf zum Bakenfelde, 60 J. alt; 7. Godeke van Haltern, 50-60 J. alt. Erwähnt werden die Notare Konrad Bokelman u. Herman zur Floett; M. Evert Leiendecker; Johan Mensinck, Kanonikus an Martini; Herman Brockman, Großvater der Kläger; Wilbrand Plonies; Dietrich Münsterman; + Bernard Knipperdolling; Christian Wordeman; Arndt Rotte.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:12 MEZ