Verletzung des Augsburger Religionsfriedens von 1555 und eines kaiserlichen Geleitbriefes durch: 1. Rechtsverweigerung des jül. Vogtes zu Aachen in der Strafsache des Bartholomäus von Schrütten ./. seinen Schwager Eberhard von Schin; 2. Sperrung der Landstraßen nach Aachen seit 4. Okt. 1581, woran sich auf Anstiftung des Herzogs auch die Aachener Nachbarn, der Abt von Kornelimünster und Wilhelm von Bongart beteiligten; 3. Beschlagnahme (Arrest) der Güter, Zinse und Renten von Aachener Bürgern im Herzogtum Jülich; 4. Aufwiegelung der Untertanen in Haaren, Weiden und Würselen und anderen zu Aachen gehörigen Dörfern gegen ihre ordentliche Obrigkeit im Zusammenhang mit Religionsstreitigkeiten und Türkensteuer. Konkurrierende Gerichtsbarkeit RKG- Reichshofrat.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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