Wimpfen: Konrad der Ältere und Konrad der Junge v. Weinsberg verkaufen als Vormünder der Kinder des + Engelhard v. Leinburg (Luneburc) deren näher beschr. Güter zu Wimpfen an Dekan und Kapitel des Stifts Wimpfen. Um eine Gewährleistung für den Verkauf zu halten, verpflichten sie sich, in Heilbronn ein Einlager zu leisten.
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241/10
A 1 Wimpfen, 1282-04-09
A 1 Urkunden der ehemaligen Provinz Starkenburg
Urkunden der ehemaligen Provinz Starkenburg >> 21 Orte, Buchstabe W >> 21.14 Wimpfen
1282 April 9
Wimpfen, Stift
Ausf., Perg., Sg. abgef., Urk. teilweise schwer bzw. nicht lesbar (Wassersch.), Einriß am rechten Falz
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: 1282, v idus Aprilis
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Wimpfen: Konrad der Ältere und Konrad der Jüngere v. Weinsberg verkaufen als Vormünder der hinterlassenen Kinder des Engelhard v. Leinburg (Luneburc) deren Güter bei Wimpfen dem Stift daselbst; sie leisten Gewährschaft mit der Verpflichtung zum Einlager in Heilbronn
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Konrad v. NN
Vermerke (Urkunde): Zeugen: NN v. Brettach
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Burkhard gen. NN
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Dieter der Ä. v. Helmstadt und seine Söhne Raban und Berunger
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Kraft v. Bettingen
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Ludwig v. Gundelsheim, Ritter
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Siegfried gen. NN.
Vermerke (Urkunde): Siegler: die Aussteller
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Wimpfen: Konrad der Ältere und Konrad der Jüngere v. Weinsberg verkaufen als Vormünder der hinterlassenen Kinder des Engelhard v. Leinburg (Luneburc) deren Güter bei Wimpfen dem Stift daselbst; sie leisten Gewährschaft mit der Verpflichtung zum Einlager in Heilbronn
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Konrad v. NN
Vermerke (Urkunde): Zeugen: NN v. Brettach
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Burkhard gen. NN
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Dieter der Ä. v. Helmstadt und seine Söhne Raban und Berunger
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Kraft v. Bettingen
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Ludwig v. Gundelsheim, Ritter
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Siegfried gen. NN.
Vermerke (Urkunde): Siegler: die Aussteller
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:40 MESZ
Namensnennung 4.0 International