Verpfändung von 20 Untertanen zu Dittenheim, Sammenheim, Sausenhofen, [Ober- und Unter-]Wurmbach, Schweina, Unterhambach (Niederhabenbach) und Goldbühl an die DOB Fr durch Hans Georg von Lentersheim, 1625, deren Zession durch die Witwe [Maria Elisabetha] von Lentersheim und ihre Tochter, 1648, und nochmaliger Verzicht auf diese Untertanen, 1662 [Regesten].