Besoldungszulage des Kanzlei-Direktors zu Langenburg von 50 fl., dahingegen dem Dr. Dreher soviel an seiner gemeinschaftlichen Bestallung dekretiert, wobei das dem D. Schaller auf dessen Bitte erteilte Legitimations-Dekret zur Rats- und Abgeordnetenstelle vom kaiserlichen Hof befindlich.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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