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Zwischen Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm auf der einen Seite sowie Diepolt von Hasberg [Gde. Kirchheim/Lkr. Unterallgäu] auf der anderen Seite ist es zu Streitigkeiten gekommen. Daher hat Diepolt von Hasberg Bürgermeister, Rat und ganze Bürgerschaft sowie einzelne Bürger der Stadt Ulm und dazu Bürgermeister und Rat der Stadt Leipheim ("Lyphain") [Lkr. Günzburg] und das Gericht zu Langenau ("Nawe") [Alb-Donau-Kreis] vor einem westfälischen Femegericht verklagt. Durch Vermittlung des Sigmund vom Stein wurde nun zwischen beiden Parteien die folgende Absprache getroffen: Diepolt von Hasberg zieht seine Klage gegen die Stadt Ulm und ihre Untertanen in Leipheim und Langenau zurück. Stattdessen sollen Graf Ulrich [V.] von Württemberg und seine Räte versuchen, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien herbeizuführen. Ist dies nicht möglich, dann soll es zu einem Gerichtsverfahren vor dem Grafen von Württemberg kommen. Sollte Graf Ulrich von Württemberg dazu nicht bereit sein, dann sollen sich beide Parteien auf einen anderen Richter einigen.

Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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