Notiz, dass die pfalzgräflichen Räte zu Ladenburg zwischen Hans Bock (Bockhennen) von Niedesheim (Nytteßheym) einer- und Hans Scholl (Hennen Schol) von Lambsheim (Lamßheym) anderseits im Streit um 29 Gulden, worüber schon etliche Gerichtsurteile und Appellation ergangen sind, folgende Schlichtung veranlasst wurde: Bisherige Gerichtshandlungen sind abgestellt und die Hauptangelegenheit soll vor Bürgermeister und Rat der Stadt Worms ohne weitere Appellation entschieden werden. Der Pfalzgraf [Philipp] will die Wormser darüber informieren. Sollte dies abgeschlagen werden, soll die Sache vor das Gericht zu Grünstadt kommen, das dabei sein früheres Urteil nicht beachten soll.