Zwischenurteil in Sachen [Jobst Moritz Freiherr von Droste zu Senden], Lkt der DOB Koblenz, Kläger, gegen den jülich-bergischen Geheimen Rat zu Düsseldorf und die Erben der Gräfin von Schwerin, Beklagte, wegen der Reichsherrschaft Elsen zustehenden Landeshoheit über den Rittersitz Noithausen (Nothusen), 1742 Feb. 23.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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