Propst Heinrich zu Ellwangen, Administrator des Stifts Worms, schlichtet den Streit zwischen Karl und Erasmus, Schenken von Limpurg und Ludwig von Vohenstein wegen des verlangten Wiederkaufs von Adelmannsfelden dahin, dass erstere das ihm zustehende Wiederkaufsrecht erst nach dem Ableben des letzteren und seiner Kinder, also erst von den Enkeln, beanspruchen darf (gegen 4000 Gulden Kaufpreis) und zwar sollen auch die erst von Vohenstein zum Amt Adelmannsfelden zugekauften Güter, Wiesen, Hölzer usw., wie sie in dem diesem Vertrag angeschlossenen Register verzeichnet sind, seinerzeit in diesem Wiederkauf inbegriffen sein, der Prozess am Kammergericht soll aufgehoben sein. Es soll Jörg Wilhelm von Vohenstein, sein Bruder seine Genehmigung zu diesem Vertrag erklären. (Abschrift Papier)

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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