Kurfürst Joachim Friedrich, Markgraf von Brandenburg, bestätigt den Leinewebern und (Bett-)Ziechnern der Stadt Lychen die inserierte Urkunde Kurfürst Joachims [II.] vom 13. März 1550 und deren durch Kurfürst Johann Georg im Jahr 1572 erfolgte Bestätigung. "geben zw Coln an der Sprew Mitwochs nach Vocem Jucunditatis Christi [...] geburth im funfzehenhundertstenn vnnd neunvndneunzigstenn Jare"