Werden. -Johann Ebbing bekundet, dass Abt Johann nach dem Tod des Abts Anselm ihn zu Dienstmannsrecht mit dem Heu- und Grünland gen. die Wewelsmersche in Gegenwart der Dienstmanns-Lehnmannen Johann Everhard Dingerkus, Rats und Kanzleidirektors, und Lauten, Appellations- Kommissars und Kanzleisekretärs des Abts, belehnt hat. - Or., Unterschrift