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Verordnung: Alle Superintendenten, Dekane und evangelischen Geistlichen in Hessen werden auf die unbedingte Bewahrung des Dienstgeheimnisses hingewiesen. Wer dasselbe bricht, hat mit Strafverfolgung zu rechnen (Ausfertigung vier Mal vorhanden)

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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