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Grundsätzliche Regelungen zur Anwendung des Aufbaugesetzes vom 06. September 1950 und des Gesetzes über die Entschädigung bei Inanspruchnahme nach dem Aufbaugesetz vom 25. April 1960
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Grundsätzliche Regelungen zur Anwendung des Aufbaugesetzes vom 06. September 1950 und des Gesetzes über die Entschädigung bei Inanspruchnahme nach dem Aufbaugesetz vom 25. April 1960
401 RdB Pdm (68947) Rep. 401 Bezirkstag und Rat des Bezirkes Potsdam - Bezirksverwaltungsbehörde Potsdam
Rep. 401 Bezirkstag und Rat des Bezirkes Potsdam - Bezirksverwaltungsbehörde Potsdam >> Finanzen >> Finanzen >> Staatliches Eigentum >> Leitung und Organisation
1951-1969
Enthält v. a.: Gemeinsame Anweisung des Ministers für Bauwesen und des Ministers der Finanzen vom 30.05.1958 über die Erweiterung der Anwendung des Aufbaugesetzes. - Entschädigung von Grundstücken die staatlich verwaltet werden. - Durchführung des Entschädigungsgesetzes bei in Anspruch genommenen Ausländergrundstücken und bei Grundstücken die mit dinglich gesicherten ausländischen Forderungen belastet sind. - Richtlinie zum Entschädigungsgesetz.