Werden.-Matthias Krab, Kaufhändler zu Mülheim an der Ruhr, reversiert über die folgende inserierte Lehnsurkunde vom gleichen Tag: Werden.-Abt Anselm belehnt nach dem Tod seines Vorgängers Benedikt den Matthias Krab, Kaufhändler zu Mülheim an der Ruhr, zu Dienstmannsrecht mit den Lehngütern Schaiphaus, Deynckhaus, jetzt Sonders genannt, und Piper, alle im Gericht Mülheim gelegen und zum Sattelhof Arenbögel gehörig und dingpflichtig, mit der ausdrücklichen Bedingung, die Güter und ihre Inhaber in ihren Rechten und Freiheiten gemäß dem Vergleich vom 22. Mai 1681 zwischen Abt Ferdinand und Mauritz von Brempt zu wahren. Der Belehnte hat gehuldigt im Beisein der Dienstmanns-Lehnmannen und Räte Johann Everhard Dingerkus, Kanzleidirektors, und Georg Heinrich Vorrath, Sekretärs des Abts. Der Abt unterschreibt und läßt sein Siegel anhängen.- Or., Unterschrift

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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