Der Landtag in Wolgast am 20. Februar 1628
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Rep. 13, Nr. 0377
01.03.10. Stralsund in den Landständen Stralsund in den Landständen
Stralsund in den Landständen >> 02. 01.03.10.02. Landtage >> 02.02. 01.03.10.02.02. 17. Jahrhundert
1628
Berechnung der Kapitationssteuer zur Unterhaltung der kaiserlichen Truppen in Pommern 1627.- Bericht des Grafen Heindrich Schlick zu Passow (jetzt: Kreis Grimmen) mit Auszug aus der Denkschrift über die von den pommerschen Abgesandten im Februar 1628 in Prag an Herzog Albrecht zu Friedland (Wallenstein) gegebenen Zusicherungen (Abzug von Kavallerie, Unterlassung von Brandschatzung und Raub sowie von Zerstörungen beim Abzug aus Quartieren. -Einhaltung eines mit Oberst von Armin abgeschlossenen Vergleichs, Leistung von Kontributionen und Fourage an die Besatzungstruppen ohne Gewährung von Befreiungen für Bevorrechtigte.
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:27 MEZ