Bestandbrief der Äbtissin Brigitta und des Konvents des Klosters Söflingen für Adam Schellinger von Burlafingen über ein heimfälliges Lehengut daselbst, das vorher Augustin Roth innehatte. Er darf es nicht verkaufen, ist dem Kloster gerichts- und steuerpflichtig, leistet eine Gült (Heugeld, Fastnachtshennen, Herbsthühner, Öl, Rauchkorn, Auf- und Abfahrt). Bei Säumnis fällt das Gut nach Pflugsrecht zurück.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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