Der Generalvikar von Konstanz ermächtigt den Stiftsdekan zu Tübingen, dem Johann Schwärzloch, Kaplan zu Schwärzloch, zu gestatten, daß er Güter seiner Pfründe gegen Gülten von 22 lb. h. an den Propst des Stifts vertausche.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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