Ausweisung aus Siegburg innerhalb von 24 Stunden durch den Beklagten wegen der Ausburger Konfession. Die Kläger fordern vor dem RKG die Befolgung des 1555 zu Augsburg beschlossenen Religionsfriedens und verlangen von der Abtei für ihren Auszug aus der Stadt eine Frist von neun Monaten, um ihren Besitz vorher verkaufen zu können.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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