Im Streit um rückständige Zahlungen aus einer im Jahre 1510 von Lorenz Meiss getätigten Verschreibung einer jährlichen Rente von vierzig Goldgulden Frankfurter Währung an Peter Feustgen, seine Frau und ihre Erben gegen zwei Erbbriefe über 100 Gulden Maastrichter Währung fällten Schultheiß und Schöffen des Bischöflich-Lüttichschen Gerichts zu Maastricht auf Unterweisung durch den Aachener Oberhof ein Urteil gegen Sophie Feustgen. Diese appelliert dagegen an das RKG und verweist auf den sich zu ihren Ungunsten auswirkenden Währungsverfall.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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