Hohenlohe gegen Brandenburg wegen einer zwischen den ledigen Sohn Jörg des Hans Jacob Schumm zu Gaggstatt und Jörg Horlacher, markgräflicher Untertan zu Triensbach, zwischen Crailsheim und gedachtem Triensbach vorgegangene Schlägerei und Horlachers dabei empfangene tödliche Wunden, welcher dann auch etliche Zeit darauf gestorben, und in letztgemeltem Ort von den Markgräflichen eilends ohne Pfarrer und andere Leut begraben, als man aber dieses inne worden, ist durch zwei dahingeschickte Untertanen auf dem Kirchhof zu Triensbach, allda sie noch in dem begraben waren, darwider protestiert worden; nach dem Täter hat man auch getrachtet, welcher sich aber schon flüchtig hinweggemacht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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