Das kaiserliche Kammergericht erkennt in Sachen der Klage Bischof Weigands (jetzt Bischof Johann Georgs) von Bamberg gegen die Stadt Nürnberg wegen verhinderter Besteuerung der nürnbergischen Hintersassen im Bistum Bamberg zu Recht, dass die Stadt von dieser Klage zu erledigen sei.

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Staatsarchiv Nürnberg
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