Dr. jur. Bernard Henrich Anton Deiterman Propst an St. Ägidii in Münster, hochfürstlich Münsterischer Offizial und des geistlichen Hofgerichts ordentlicher Richter teilt dem Ortsrichter oder Gografen mit, daß der Vikar Mencke aus Oelde am 11. November 1762 beim geistlichen Hofgericht in Münster gegen den Zeller Cordes gent. Ossenkemper eine Klage wegen eines Zehnten eingereicht habe. Am 20.7.1765 sei dort ein Urteil ergangen, nach welchem dem Beklagten eine Strafe von 1Rtlr. auferlegt und er dazu verurteilt werde, den durch einen Viehverkauf zu Lasten des Klägers verursachten Schaden wiedergutzumachen und die Gerichtskosten in Höhe von 16 Rtlr. 1 Sch. 4 Pf. zu zahlen. Im Wiederholungsfalle hätte er 300 Goldgulden zu entrichten. Von diesem Schriftstück soll dem Verurteilten eine Abschrift ausgehändigt und er angehalten werden, die Strafe nebst der Wiedergutmachung und den Gerichtskosten binnen 15 Tagen nach Erhalt des Schriftstückes zu zahlen. Der Verurteilte sei ernstlich zu ermahnen und wenn er innerhalb der gesetzten Frist nicht zahle, haber er vor dem geist. Hofgericht in Münster zu erscheinen. Oblatensiegel mit Kopf des hl. Paulus (?) Unterschrift des Notars C.B. Melchers in Vertretung des Officials Darunter: Vermerk des Notars Carolus Antonius Coopmann, daß er das Schriftstück im Beisein des Wilhelm Kemmermann dem zeller Cordes am 25.1.1767 ausgehändigt hat. Vermerk des Kemmerman, daß er bei dem Zeller Cordes 22 Rtlr. (?) am 4. Febr. 1767 eingezogen habe.

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Kreis Warendorf. Kreisarchiv, Kreisverwaltung
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